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Rechtsprechung
   BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22   

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https://dejure.org/2022,20407
BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20407)
BayObLG, Entscheidung vom 03.06.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20407)
BayObLG, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GWB § 173 Abs. 2; VgV § 17 Abs. 10 S. 1, § 53 Abs. 7 S. 1, § 57 Abs. 1 Nr. 4
    Vergabeverfahren: Zulässige Abweichungen der Angebote von der Ausschreibung im Verhandlungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Ausschreibung einer Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in Kliniken im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dürfen indikative Angebote von den Vergabeunterlagen abweichen?

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Überprüfung des Leistungsversprechens vor Zuschlag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf auf Leistungsversprechen des Bieters vertrauen! (VPR 2022, 151)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber darf auf Leistungsversprechen des Bieters vertrauen! (IBR 2022, 526)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 09.11.2021 - Verg 5/21

    Referenzen für Rettungsdienst

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 3. Mai 2022, Verg 3/22, S. 10 f. - nicht veröffentlicht - Beschluss vom 28. Mai 2021, Verg 5/21, S. 12 - nicht veröffentlicht - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39; Vavra/Willner in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 25).

    Ein Auftraggeber darf sich grundsätzlich auch ohne Überprüfung auf das Leistungsversprechen des Bieters verlassen (BayObLG, Beschluss vom 9. November 2021, Verg 5/21, juris Rn. 107; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2020, 15 Verg 2/20, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, juris Rn. 70 m. w. N.).

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Dabei sind die Antworten des Auftraggebers ebenso wie sonstige Vergabeunterlagen nach dem objektiven Empfängerhorizont eines potentiellen Bieters auszulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, juris Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Zwar kann der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren so gestalten, dass Abweichungen der indikativen Angebote von einzelnen Vergabeunterlagen, soweit es sich nicht um Mindestanforderungen handelt, erlaubt sind und Abweichungen vom gewünschten Angebotsinhalt unter Umständen in nachfolgenden Angebotsrunden beseitigt werden können (ausführlich OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2017, VII-Verg 7/17, juris Rn. 41 m. w. N.; Herrmann in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl. 2020, VgV § 57 Rn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Die Rügen der Antragstellerin, soweit sie in der Beschwerde noch verfolgt werden (vgl. zur Eingrenzung des Prüfungsumfangs im Beschwerdeverfahren OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Mai 2018, VII-Verg 24/17, juris Rn. 35; Vavra/Willner in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, GWB § 172 Rn. 20; Gröning in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 172 Rn. 31), greifen jedenfalls in der Sache nicht durch.
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens ist damit schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 3. Mai 2022, Verg 3/22, S. 10 f. - nicht veröffentlicht - Beschluss vom 28. Mai 2021, Verg 5/21, S. 12 - nicht veröffentlicht - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39; Vavra/Willner in Burgi/Dreher, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Bd. 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 173 Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2020 - 15 Verg 2/20

    Recyclingquote

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Ein Auftraggeber darf sich grundsätzlich auch ohne Überprüfung auf das Leistungsversprechen des Bieters verlassen (BayObLG, Beschluss vom 9. November 2021, Verg 5/21, juris Rn. 107; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2020, 15 Verg 2/20, juris Rn. 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, juris Rn. 70 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2019 - 11 Verg 4/19

    Auslegung einer Ausschreibung für Tiefbauarbeiten

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (zu diesem Maßstab OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39; Goede/Hänsel in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, VgV § 29 Rn. 4).
  • VK Nordbayern, 29.03.2022 - RMF-SG21-3194-7-2

    Vergabeverfahren: Ausschluss wegen unzulässiger Änderung der Vergabeunterlagen

    Auszug aus BayObLG, 03.06.2022 - Verg 7/22
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 29. März 2022, Az. RMF-SG21-3194-7-2, bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 17. Mai 2022 abgelehnt.
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 3-30/23

    Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße werden von Amts wegen aufgegriffen!

    Allein maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.09.2023, Verg 5/22 und Beschluss vom 03.06.2022, Verg 7/22; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5.11.2019, 11 Verg 4/19).
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3 01-23

    Nachprüfungsantrag wegen der Vergabe eines Auftrags zur "Beschaffung von bis zu

    Nach der nationalen Rechtsprechung ist der Auftraggeber zu einer näheren Prüfung des wertungsrelevanten Leistungsversprechens eines Bieters erst dann verpflichtet, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf die beabsichtigte Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangener Verpflichtungen zulassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19; BayObLG, Beschluss vom 03.06.2022 - Verg 7/22).
  • VK Südbayern, 13.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-11

    Wer ist richtiger Antragsgegner im Nachprüfungsverfahren?

    Nach der nationalen Rechtsprechung ist der Auftraggeber zu einer näheren Prüfung des wertungsrelevanten Leistungsversprechens eines Bieters erst dann verpflichtet, wenn konkrete Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss auf die beabsichtigte Nichteinhaltung der mit Angebotsabgabe eingegangener Verpflichtungen zulassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19; BayObLG, Beschluss vom 03.06.2022 - Verg 7/22).
  • BayObLG, 31.08.2022 - Verg 18/21

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren

    Dabei ist auf einen verständigen und sachkundigen, mit den einschlägigen Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (BGH, Urt. v. 3. April 2012, X ZR 130/10, juris Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 69; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
  • VK Sachsen, 14.04.2023 - 1/SVK/003-23

    Kommunikation nur über Vergabeplattform: Keine Nachforderung per E-Mail!

    In diesen Fällen muss er bereit und in der Lage sein, das Leistungsversprechen der Bieter effektiv zu verifizieren (VK Südbayern, Beschluss vom 08.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42; VK Sachsen, Beschluss vom 15.03.2022 - 1/SVK/001-22; VK Bund, B. v. 22.12.2021 - VK 2-125/21; BayObLG, B. v. 03.06.2022 - Verg 7/22, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.01.2020 - Verg 20/19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.05.2020 - 15 Verg 2/20).
  • BayObLG, 06.09.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 3. April 2012, X ZR 130/10 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 67); maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 68; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
  • VK Sachsen, 28.07.2023 - 1/SVK/011-23

    Mündliche Kommunikation mit Bietern muss hinreichend dokumentiert werden!

    Entscheidet sich der Auftraggeber jedoch dazu, weil bspw. konkrete tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an den Angaben des Bieters wecken, dessen Leistungsversprechen zu überprüfen, muss der öffentliche Auftraggeber aus Gründen der Transparenz und der Gleichbehandlung der Bieter bereit und in der Lage sein, das Leistungsversprechen des Bieters effektiv zu verifizieren (VK Sachsen, B. v. 14.04.2023 - 1/SVK/003-23; VK Südbayern, B. v. 08.02.2023 - 3194.Z3-3_01-22-42; VK Sachsen, B. v. 15.03.2022 - 1/SVK/001-22; BayObLG, B. v. 03.06.2022 - Verg 7/22, OLG Düsseldorf, B. v. 15.01.2020 - Verg 20/19 m. w. N.; OLG Karlsruhe, B. v. 29.05.2020 - 15 Verg 2/20).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 17/22

    Mehrstufiges Vergabeverfahren: Zulässigkeit eines Losentscheids im

    Dem Interesse der Antragsgegnerin an einem raschen Abschluss des Verfahrens ist schon aus diesem Grund der Vorrang zu gewähren (h. M., vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, VergabeR 2022, 772 [juris Rn. 55]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, Verg 30/18, juris Rn. 39).
  • BayObLG, 26.07.2023 - Verg 5/22

    Vergabenachprüfung: Keine Rügepräklusion bei für den durchschnittlichen Bieter

    Insoweit kommt es nicht auf das Verständnis des individuellen, konkreten Bewerbers an, sondern auf den objektiven Empfängerhorizont eines potenziellen Bieters (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13, NZBau 2014, 185 Rn. 31; BGH, Beschluss vom 3. April 2012, X ZR 130/10 Rn. 10; BayObLG, Beschluss vom 26. Mai 2023, Verg 2/23, juris Rn. 67); maßgeblich ist, wie ein verständiger, sachkundiger und mit derartigen Beschaffungsvorgängen vertrauter Bieter die Vergabeunterlagen verstehen muss (BayObLG, Beschluss vom 3. Juni 2022, Verg 7/22, juris Rn. 68; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. November 2019, 11 Verg 4/19, juris Rn. 39).
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Rechtsprechung
   KG, 17.10.2022 - Verg 7/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40591
KG, 17.10.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,40591)
KG, Entscheidung vom 17.10.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,40591)
KG, Entscheidung vom 17. Oktober 2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,40591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 97 Abs 1 S 2 GWB, § 97 Abs 6 GWB, § 121 Abs 1 S 1 GWB, § 127 Abs 1 GWB, § 160 Abs 2 GWB
    Erstellung der Berliner Mietspiegel: Antragsbefugnis in einem Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb; Eindeutigkeit einer fachlich falschen Leistungsbeschreibung

  • rechtsportal.de

    1. In einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Absatz 1 VergVO entfällt die Antragsbefugnis im Sinne des § 160 Absatz 2 GWB nicht deswegen, weil der Antragsteller keinen Teilnahmeantrag abgegeben hat. § 160 Abs. 2 GWB sieht nicht vor, dass der Bieter oder ...

  • rechtsportal.de

    Teilnahmewettbewerb für die Leistung 'Erstellung der Berliner Mietspiegel 2023 und 2025 einschließlich Betriebskostenübersicht' Antragsbefugnis in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Eindeutigkeit einer fachlich falschen oder unsinnigen ...

  • ibr-online

    Auftraggeber bestimmt die Kriterien für das wirtschaftlichste Angebot!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Qualität der Leistungsbeschreibung: Kein Thema im Nachprüfungsverfahren! (IBR 2023, 361)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Qualität der Leistungsbeschreibung: Kein Thema im Nachprüfungsverfahren! (VPR 2023, 110)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 478
  • NZM 2023, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04

    Mittelstandsförderung bei der Vergabe

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Dass er ein Interesse an einem Auftrag hat, hat er im Übrigen durch seine Rüge vom 22. November 2021 sowie die Stellung des Nachprüfungsantrags dargetan (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004 - VII-Verg 38/04 - juris Rn. 19).

    Verlangt der Auftraggeber die Einhaltung gewisser, nicht verhandelbarer Mindestanforderungen, so ist von einem Auftragsinteressenten, der genau diese Mindestanforderungen angreift und nicht erfüllen will bzw. kann, bereits nicht zu verlangen, einen Teilnahmeantrag zu stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-230/02 - juris Rn. 28 und 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18 - juris Rn. 42; OLG München, Beschluss vom 2. August 2007 - Verg 7/07 - juris Rn. 12 f.; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 Rn. 10 zur Entbehrlichkeit einer Angebotsabgabe sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004 - VII Verg 38/04 - juris Rn. 19; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 Rn. 16 zur Entbehrlichkeit eines Teilnahmeantrags).

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Was vom Auftraggeber als Mindestanforderung nachgefragt wird, ist aus der Sicht eines verständigen und fachkundigen potentiellen Bieters durch Auslegung der Leistungsbeschreibung zu ermitteln (BGH, Urteile vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 - juris Rn. 9 und vom 20. November 2012 - X ZR 108/10 - juris Rn. 9; OLG München, Beschluss vom 21. April 2017 - Verg 1/17 - juris Rn. 64).

    Aus den Vergabeunterlagen muss für Bieter oder - wie hier - für Bewerber eindeutig und unmissverständlich hervorgehen, was von ihnen verlangt wird (BGH, Urteil vom 15. Januar 2013 - X ZR 155/10 - juris Rn. 7).

  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Wegen des verfassungsrechtlichen Gebots, den Bietern einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sind an die Darlegung dieser Zulässigkeitsvoraussetzungen keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (OLG München, Beschluss vom 2. August 2007 - Verg 7/07 - juris Rn. 12).

    Verlangt der Auftraggeber die Einhaltung gewisser, nicht verhandelbarer Mindestanforderungen, so ist von einem Auftragsinteressenten, der genau diese Mindestanforderungen angreift und nicht erfüllen will bzw. kann, bereits nicht zu verlangen, einen Teilnahmeantrag zu stellen (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2004 - C-230/02 - juris Rn. 28 und 37; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18 - juris Rn. 42; OLG München, Beschluss vom 2. August 2007 - Verg 7/07 - juris Rn. 12 f.; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 Rn. 10 zur Entbehrlichkeit einer Angebotsabgabe sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2004 - VII Verg 38/04 - juris Rn. 19; Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 Rn. 16 zur Entbehrlichkeit eines Teilnahmeantrags).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2015 - Verg 29/14

    Auftraggeber darf fehlerhafte Ausschreibung auch nach Submission (teilweise)

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Dieses Transparenzgebot verlangt, dass alle für die Zuschlagsentscheidung maßgeblichen Umstände den Bietern so bekannt gemacht werden, dass sie bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und in gleicher Weise auslegen können und der Auftraggeber prüfen kann, ob die Angebote der Bieter die geltenden Kriterien erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Januar 2015 - VII-Verg 29/14 - juris Rn. 29).
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Die Frage, ob die Leistungsbeschreibung die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 VgV einhält, ist durch deren Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13 - juris Rn. 31; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Die Frage, ob die Leistungsbeschreibung die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 VgV einhält, ist durch deren Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13 - juris Rn. 31; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Der Auftraggeber muss sich als Verfasser der Leistungsbeschreibung ihre Fehler entgegenhalten halten lassen und trägt das aus ihnen folgende finanzielle Risiko (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09 - juris Rn. 59; LG Bonn, Urteil vom 18. November 2020 - 1 O 125/20 - juris Rn. 31; Beck VergabeR/Lampert, 4. Aufl. 2022, GWB § 121 Rn. 20 und 47).
  • OLG Karlsruhe, 29.04.2016 - 15 Verg 1/16

    BW-Modell - Vergabeverfahren für Verkehrsdienstleistungen im

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Die Frage, ob die Leistungsbeschreibung die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 1 GWB, § 31 VgV einhält, ist durch deren Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 - juris Rn. 18 und Beschluss vom 7. Januar 2014 - X ZB 15/13 - juris Rn. 31; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. April 2016 - 15 Verg 1/16 - juris Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 24/17

    Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots bei der Vergabe von

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Die Kriterien dürfen dem Zweck der Ermittlungen des wirtschaftlichsten Angebots nicht zuwiderlaufen und die festgelegten Kriterien dürfen nicht willkürlich gesetzt oder sachfremd sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2017 - VII-Verg 24/17 - juris Rn. 16).
  • LG Bonn, 18.11.2020 - 1 O 125/20

    Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!

    Auszug aus KG, 17.10.2022 - Verg 7/22
    Der Auftraggeber muss sich als Verfasser der Leistungsbeschreibung ihre Fehler entgegenhalten halten lassen und trägt das aus ihnen folgende finanzielle Risiko (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09 - juris Rn. 59; LG Bonn, Urteil vom 18. November 2020 - 1 O 125/20 - juris Rn. 31; Beck VergabeR/Lampert, 4. Aufl. 2022, GWB § 121 Rn. 20 und 47).
  • OLG Naumburg, 12.09.2016 - 7 Verg 5/16

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge: Angebotsausschluss wegen Änderungen

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • OLG Rostock, 11.08.2021 - 17 Verg 2/21

    LUCA-App I - Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren über die Beschaffung der so

  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Tatsächlich war sie, was für jeden Bieter bei einer am Empfängerhorizont orientierten Auslegung (§ § 133, 157 BGB; vgl. Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - Verg 7/22 -) ohne weiteres erkennbar war, schlicht unzutreffend.

    Hierbei steht es dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen seiner Beschaffungsautonomie frei, in welchem Umfang er einem bestimmten Qualitätsmerkmal ein mehr oder weniger großes Gewicht beimessen möchte (vgl. nur Senat, Beschluss vom 17. Oktober 2022 - Verg 7/22 - Müller-Wrede/Delcuvé in: MüllerWrede, GWB, 2. Auflage 2023, § 127 Rn. 194 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20457
BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20457)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20457)
BayObLG, Entscheidung vom 05. August 2022 - Verg 7/22 (https://dejure.org/2022,20457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Kostenentscheidung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde Mangelnde Erfolgsaussichten einer sofortigen Beschwerde Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands

  • ibr-online

    Optionen sind bei der Streitwertfestsetzung zu 50 % zu berücksichtigen!

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.03.2021 - KVR 96/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).

    Die Beigeladene hat das Beschwerdeverfahren durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Kostenentscheidung BGH, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9; von Werder in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 43).

  • BayObLG, 08.11.2021 - Verg 10/21

    Herabsetzung des Streitwerts im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).

    Die Beigeladene hat das Beschwerdeverfahren durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Kostenentscheidung BGH, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9; von Werder in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 43).

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • OLG München, 24.03.2021 - Verg 12/20

    Vergabeverfahren: "Warenkorb" ist kein zulässiges Zuschlagskriterium

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3; für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2020 - 11 Verg 9/20

    "Newcomer"-Regelung in einer Ausschreibung zur Sammlung und zum Transport

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3; für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).
  • OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • OLG Rostock, 30.09.2021 - 17 Verg 3/21

    Abfall-ÖPP - Nachprüfungsantrag in einem Vergabeverfahren bezüglich der Gründung

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3; für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).
  • KG, 12.05.2021 - Verg 1008/20

    Kostenentscheidung der Vergabekammer: Herabsetzung der Verfahrensgebühr bei

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (für Verlängerungsoptionen: BGH, a. a. O., Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, noch nicht veröffentlicht; OLG Rostock, Beschluss vom 30. September 2021, 17 Verg 3/21, juris Rn. 85; OLG München, Beschluss vom 24. März 2021, Verg 12/20, juris Rn. 119; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. Oktober 2020, 11 Verg 9/20, juris Rn. 79; bezüglich einer Option auf weitere Leistungsphasen der HOAI KG, Beschluss vom 12. Mai 2021, Verg 1008/20, juris Rn. 3; für Erweiterungs- und Verlängerungsoptionen Krohn in Burgi/Dreher/Opitz, Beck'scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, GWB § 182 Rn. 135).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - Verg 21/19

    Rechtsmittel zurückgenommen: Antragsteller trägt Kosten der Beschwerde!

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Die Beigeladene hat das Beschwerdeverfahren durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. zu diesem Kriterium im Rahmen der Kostenentscheidung BGH, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 24; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Februar 2020, Verg 21/19, juris Rn. 9; von Werder in Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, GWB § 175 Rn. 43).
  • BayObLG, 26.10.2021 - Verg 4/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostentragung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22
    Zudem hat sie sich durch die Rücknahme ihres Rechtsmittels in die Rolle der Unterlegenen begeben (vgl. zur Rücknahme eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung: BGH, Beschl v. 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 2; zur Rücknahme einer sofortigen Beschwerde: BayObLG, Beschluss vom 8. November 2021, Verg 10/21, juris Rn. 23; zur Rücknahme eines Nachprüfungsantrags: BayObLG, Beschluss vom 26. Oktober 2021, Verg 4/21, juris Rn. 3; OLG München, Beschluss vom 6. November 2020, Verg 9/20, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Oktober 2020, Verg 13/20, juris Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - Verg 13/20

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer hat die Kosten zu tragen?

  • OLG München, 06.11.2020 - Verg 9/20

    Kostenentscheidung nach Rücknahme des vergaberechtlichen Nachprüfungsantrages

  • BayObLG, 25.07.2022 - Verg 6/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwert bei Verträgen mit Verlängerungsoption

  • BayObLG, 26.03.2024 - Verg 12/23

    Verfahren vor der Vergabekammer, Entscheidungen der Vergabekammer,

    Demgegenüber sind Verlängerungsoptionen bei der Streitwertfestsetzung nach § 50 Abs. 2 GKG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bei einer potenziellen Laufzeit von mehr als 48 Monaten zu berücksichtigen, dafür ist - je nach Wahrscheinlichkeit der Ausübung - ein Abschlag vorzunehmen, der im Regelfall 50 Prozent beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014 - Bioabfallvergärungsanlage, X ZB 12/13, NZBau 2014, 452 [juris Rn. 6 ff.]; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die Beigeladene hat das Verfahren vor der Vergabekammer durch Stellen von Anträgen und schriftsätzlichen Vortrag gefördert (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2021, KVR 96/20, juris Rn. 3; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • BayObLG, 06.12.2023 - Verg 7/23

    Lange Vertragsbindung und niedrige Maximalstundensätze als unzumutbare

    Die Entscheidung über die Festsetzung des Werts für das Beschwerdeverfahren beruht auf § 50 Abs. 2 GKG, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass Leistungen teilweise nur optional vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage, NZBau 2014, 452 Rn. 10 ff.; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, NZBau 2020, 263 Rn. 69 ff.; Zinger NZBau 2020, 695 [696]).
  • BayObLG, 31.10.2022 - Verg 13/22

    Vergabenachprüfung: Gestattung des vorzeitigen Zuschlags wegen besonderer

    In die Berechnung fließt die Bruttoauftragssumme für die Dauer der Mindestlaufzeit des Interimsvertrags in voller Höhe, für den Verlängerungszeitraum mit einem Abschlag von 50% ein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13 - Bioabfallvergärungsanlage, NZBau 2014, 452 Rn. 10 ff.; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, NZBau 2020, 263 Rn. 69 ff.; Zinger NZBau 2020, 695 [696]).
  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • BayObLG, 20.01.2023 - Verg 14/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines in der Rangfolge weit hinten

    Da die Ausschreibung eine feste Grundlaufzeit von einem Jahr vorsieht und sich der Vertrag nach Ziffer II.2.7) der Bekanntmachung um maximal drei weitere Jahre verlängern kann, hat der Senat für das erste Jahr den vollen Jahresbetrag zugrunde gelegt, für die Folgejahre nur 50% dieses Betrags (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7 und 13; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Juli 2022, Verg 6/22, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 26.05.2023 - Verg 17/22

    Vergabeverfahren: Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Auftraggebers im

    Nähere Ausführungen hierzu sind entbehrlich, weil sich die Antragstellerin durch die Beschwerderücknahme in die Rolle der Unterlegenen begeben hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 07.09.2022 - Verg 8/22

    Kostenentscheidung im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nach

    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BayObLG, 07.09.2022 - 15 Verg 8/22
    Dieser Abschlag ist im Regelfall auf 50% zu veranschlagen (BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11 m. w. N.).
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